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Rechtsanwalt Alexander Kraffczyk, Fachanwalt für Strafrecht in München, ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn gegen Sie ermittelt wird, eine Vorladung vorliegt oder strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Ob Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision, Strafvollstreckung oder Ordnungswidrigkeit – in der Kanzlei erhalten Sie eine klare, diskrete und konsequente Strafverteidigung.

Jeder strafrechtliche Vorwurf verlangt eine individuelle Prüfung und eine Verteidigungsstrategie, die genau auf Ihre Situation abgestimmt ist. Rechtsanwalt Kraffczyk begleitet Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in allen wichtigen Bereichen des Strafrechts und Strafverfahrensrechts – mit fachanwaltlicher Erfahrung, strukturierter Vorgehensweise und dem Ziel, Ihre Rechte von Anfang an wirksam zu schützen.

Erfahren Sie mehr, indem Sie das für Sie relevante Thema auswählen. Dort finden Sie erste weiterführende Informationen zum jeweiligen Bereich. Weitere Unterstützung und eine persönliche Einschätzung erhalten Sie telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. Zögern Sie nicht, sondern nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt auf.

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  • Waffenrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • Hausdurchsuchung
  • Sicherstellung und Beschlagnahme
  • Vorläufige Festnahme
  • Untersuchungshaft
  • Haftbeschwerde
  • Berufung
  • Revision
  • Nebenklage
  • Adhäsionsverfahren
  • Zeugenbeistand
  • Opferschutz
  • Strafvollstreckung

Auch in weiteren strafrechtlichen Fragen können Sie sich an die Kanzlei wenden. Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten? Bei Ihnen wurde eine Durchsuchung durchgeführt? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren oder es droht eine Anklage? Sie benötigen Unterstützung nach einem Urteil, bei Bewährungsfragen oder in der Strafvollstreckung? Rechtsanwalt Alexander Kraffczyk prüft Ihren Fall sorgfältig, erklärt Ihnen die nächsten Schritte verständlich und entwickelt eine passende Verteidigungsstrategie.

Wenn Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren möchten, helfen Ihnen diese 4 wichtigen Hinweise zur Vorbereitung:

1. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an einen Strafverteidiger.
Gerade im Strafrecht können frühe Entscheidungen den weiteren Verlauf des Verfahrens stark beeinflussen. Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Aussage gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsbehörden.

2. Bereiten Sie den Sachverhalt übersichtlich vor.
Notieren Sie, was passiert ist, wann es passiert ist, welche Personen beteiligt waren und welche Behörden bereits Kontakt aufgenommen haben. Eine kurze chronologische Übersicht hilft bei der schnellen ersten Einschätzung.

3. Bringen Sie alle wichtigen Unterlagen mit.
Dazu gehören insbesondere Vorladungen, Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft, gerichtliche Dokumente, Strafbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse, Beschlagnahmeprotokolle oder sonstige Unterlagen zum Verfahren.

4. Achten Sie unbedingt auf Fristen.
Wenn Ihnen ein Strafbefehl, ein Urteil, eine Ladung oder ein behördliches Schreiben zugestellt wurde, können kurze Fristen laufen. Weisen Sie bereits bei der Terminvereinbarung darauf hin, damit rechtzeitig reagiert werden kann.

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